Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Bipp Energietechnik GmbH
Herrenweg 8
35321 Laubach
Stand: 2026
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Bipp Energietechnik GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Lieferung, Planung, Installation, Wartung und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern, Wallboxen, Elektroinstallationen sowie sonstigen energietechnischen Leistungen.
- Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich vereinbart wurden.
2. Vertragsschluss
- Angebote der Bipp Energietechnik GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung der vereinbarten Leistungen zustande.
- Technische Änderungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben, Herstelleränderungen oder des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, sofern sie dem Auftraggeber zumutbar sind und die Funktionalität nicht wesentlich beeinträchtigen.
- Sämtliche Angebotsunterlagen, Planungen, Berechnungen, Zeichnungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Visualisierungen bleiben Eigentum der Bipp Energietechnik GmbH und dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.
3. Leistungsumfang
- Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot sowie der Auftragsbestätigung.
- Nicht ausdrücklich angebotene Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages. Dies betrifft insbesondere:
- Gerüste
- Dachsanierungen
- Blitzschutzanlagen
- Erdarbeiten
- Maurer-, Putz- oder Malerarbeiten
- Statikgutachten
- Genehmigungen
- Netzverstärkungen durch den Netzbetreiber
- Umbauten am Hausanschluss oder Zählerschrank, sofern diese nicht ausdrücklich angeboten wurden.
- Sollten sich während der Montage unvorhersehbare technische oder bauliche Gegebenheiten ergeben, welche zusätzliche Leistungen erforderlich machen, werden diese nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.
4. Preise
- Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich Nettopreise ausgewiesen sind.
- Grundlage der Abrechnung ist das bestätigte Angebot.
- Zusätzliche Leistungen, Änderungswünsche oder Mehraufwendungen werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
- Sollte zwischen Vertragsabschluss und Lieferung eine außergewöhnliche, nicht vorhersehbare Preissteigerung bei Material oder Einkaufspreisen eintreten, die außerhalb des Einflussbereichs der Bipp Energietechnik GmbH liegt, behalten wir uns eine angemessene Preisanpassung vor. Der Auftraggeber wird hierüber vor Durchführung informiert.
5. Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
Photovoltaikanlagen einschließlich Batteriespeicher
- 30 % bei Auftragserteilung
- 60 % vor Lieferung der Hauptkomponenten
- 10 % nach erfolgreicher Installation und Rechnungsstellung
Wallboxen und Elektroinstallationen
- 30 % bei Auftragserteilung
- Restbetrag nach Fertigstellung
Bei größeren Projekten können individuelle Zahlungspläne vereinbart werden.
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilrechnungen entsprechend dem Baufortschritt zu stellen.
Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten bis zum Zahlungsausgleich einzustellen.
6. Lieferung und Montage
- Liefertermine stellen grundsätzlich unverbindliche Richtwerte dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
- Lieferverzögerungen aufgrund von Lieferengpässen, höherer Gewalt, Streiks, Naturereignissen, behördlichen Maßnahmen oder sonstigen nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen verlängern die Lieferfrist entsprechend.
- Teillieferungen und Teilmontagen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
- Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Auftraggeber oder nach Abschluss der Montage auf den Auftraggeber über.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, einen ungehinderten Zugang zur Baustelle sowie eine ausreichende Strom- und Wasserversorgung kostenlos bereitzustellen.
7. Eigentumsvorbehalt
- Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum der Bipp Energietechnik GmbH.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln und bis zum Eigentumsübergang weder zu veräußern noch zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
- Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber die Bipp Energietechnik GmbH unverzüglich schriftlich zu informieren.
- Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, ist die Bipp Energietechnik GmbH berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände herauszuverlangen.
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere,
- freien Zugang zu Dachflächen, Technikräumen und Zählerschrank sicherzustellen,
- Strom und Wasser während der Montage kostenlos bereitzustellen,
- erforderliche Stellflächen für Material und Arbeitsgeräte bereitzuhalten,
- eine sichere Baustelle zu gewährleisten,
- notwendige Informationen über vorhandene Leitungen, Dachaufbauten oder sonstige Besonderheiten rechtzeitig mitzuteilen.
Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Ausführungsfristen entsprechend. Hierdurch entstehende Mehrkosten können gesondert berechnet werden.
9. Voraussetzungen für die Montage
Der Auftraggeber bestätigt, dass
- die Dachkonstruktion grundsätzlich für die Montage geeignet ist,
- ihm keine statischen oder baulichen Mängel bekannt sind,
- keine asbesthaltigen Baustoffe vorhanden sind oder diese vor Beginn der Arbeiten schriftlich angezeigt werden,
- erforderliche Genehmigungen eingeholt wurden, soweit diese in seinen Verantwortungsbereich fallen.
Sollten sich während der Arbeiten statische Mängel oder sicherheitsrelevante Risiken zeigen, ist die Bipp Energietechnik GmbH berechtigt, die Arbeiten bis zur Klärung einzustellen.
10. Netzanschluss und Behörden
- Sofern beauftragt, übernimmt die Bipp Energietechnik GmbH die Anmeldung der Photovoltaikanlage beim zuständigen Netzbetreiber.
- Ebenso erfolgt – sofern vereinbart – die Registrierung im Marktstammdatenregister.
- Für Bearbeitungszeiten des Netzbetreibers, der Bundesnetzagentur oder sonstiger Behörden übernimmt die Bipp Energietechnik GmbH keine Haftung.
- Verzögerungen bei der Inbetriebnahme, die durch Dritte verursacht werden, verlängern vereinbarte Termine entsprechend.
11. Abnahme
- Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt gemeinsam mit dem Auftraggeber eine Abnahme.
- Über die Abnahme kann ein Protokoll erstellt werden.
- Als abgenommen gilt die Leistung ebenfalls,
- wenn die Anlage vom Auftraggeber in Betrieb genommen oder genutzt wird,
- wenn die Schlussrechnung ohne Beanstandung entgegengenommen wird,
- oder wenn der Auftraggeber die Abnahme trotz Fertigstellungsanzeige nicht innerhalb von 10 Werktagen durchführt, obwohl keine wesentlichen Mängel vorliegen.
- Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
12. Gewährleistung
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
- Offensichtliche Mängel sind möglichst innerhalb von sieben Kalendertagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
- Der Auftragnehmer erhält zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung.
- Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl oder ist sie unzumutbar, gelten die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers.
- Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Schäden durch
- unsachgemäße Bedienung,
- eigenmächtige Veränderungen,
- Eingriffe Dritter,
- Naturereignisse,
- Überspannung,
- Blitzschlag,
- Hochwasser,
- Frost,
- Tierverbiss,
- mangelnde Wartung.
13. Herstellergarantien
- Für Wechselrichter, Solarmodule, Batteriespeicher und sonstige Komponenten gelten ausschließlich die jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers.
- Die Bipp Energietechnik GmbH übernimmt keine über die Herstellergarantie hinausgehenden Garantien, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
- Garantieansprüche richten sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen der Hersteller.
14. Wartung und Service
- Regelmäßige Wartungen erhöhen die Betriebssicherheit und Lebensdauer der Anlage.
- Wartungsleistungen sind nicht Bestandteil des Kaufvertrages, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Störungen unverzüglich mitzuteilen und keine eigenständigen Reparaturversuche vorzunehmen.
15. Rücktritt und Kündigung
- Der Auftraggeber kann bis zum Beginn der Montage vom Vertrag zurücktreten.
- Bereits entstandene Planungs-, Genehmigungs-, Beschaffungs- und Projektierungskosten sind in diesem Fall zu ersetzen.
- Wurden Materialien bereits bestellt oder gefertigt, sind diese ebenfalls vom Auftraggeber zu vergüten, soweit sie nicht anderweitig verwertet werden können.
- Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
16. Haftung
- Die Bipp Energietechnik GmbH haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle besteht nur, soweit gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
17. Besondere Regelungen für Photovoltaikanlagen
- Ertragsprognosen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Eigenverbrauchsquoten, Autarkiegrade sowie Amortisationsberechnungen stellen unverbindliche Prognosen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Daten dar.
- Tatsächliche Stromerträge können insbesondere beeinflusst werden durch:
- Wetterbedingungen,
- Verschattung,
- Verschmutzung,
- Schneelast,
- technische Änderungen,
- Netzeinschränkungen,
- Veränderungen der Dachumgebung,
- spätere Bebauung oder Bewuchs.
Abweichungen hiervon stellen keinen Sachmangel dar.
- Gesetzliche Änderungen, insbesondere hinsichtlich Einspeisevergütung, Förderprogrammen, Steuern oder energierechtlicher Vorschriften, liegen außerhalb des Einflussbereichs der Bipp Energietechnik GmbH und begründen keine Ansprüche gegen den Auftragnehmer.
- Die Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage ist von der Freigabe durch den zuständigen Netzbetreiber abhängig. Verzögerungen hierdurch liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Bipp Energietechnik GmbH.
- Die Nutzung von Apps, Cloud-Diensten oder Fernüberwachungssystemen erfolgt nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Für deren dauerhafte Verfügbarkeit übernimmt die Bipp Energietechnik GmbH keine Haftung.
18. Batteriespeicher und Wallboxen
- Die tatsächliche Speicherkapazität und Ladeleistung können abhängig von Temperatur, Alterung, Nutzung und Softwareupdates variieren.
- Ladeleistungen von Wallboxen können durch Fahrzeug, Netzbetreiber oder gesetzliche Vorgaben begrenzt werden.
- Änderungen durch Hersteller-Softwareupdates begründen keine Gewährleistungsansprüche gegenüber der Bipp Energietechnik GmbH.
19. Höhere Gewalt
- Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Pandemien, Streiks, Lieferengpässe, behördliche Maßnahmen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen.
- Schadensersatzansprüche wegen hierdurch verursachter Verzögerungen sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
20. Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
- Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Bipp Energietechnik GmbH.
21. Referenzanlagen
Die Bipp Energietechnik GmbH ist berechtigt, fertiggestellte Anlagen anonymisiert als Referenzprojekt zu benennen.
Eine Veröffentlichung von Bildern, Luftaufnahmen oder sonstigen personenbezogenen Informationen erfolgt ausschließlich mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers.
22. Schlussbestimmungen
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Sitz der Bipp Energietechnik GmbH.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.
23. Verbraucherstreitbeilegung
Die Bipp Energietechnik GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: 2026
Bipp Energietechnik GmbH
Herrenweg 8
35321 Laubach